Turn- und Sportverein 1889 Buir e.V.
I. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §§ 4 der Satzung in der Fassung vom 05.03.2010...
II. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder.
Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.
III. Beschlussfassung und Bekanntgabe
1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am .05.03.2010. die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.
2. Die Beitragsordnung wird gem. § 4. der Satzung im Aushang und im Internet des TuS 1889 Buir e. V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.
3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.
IV. Regelungen
1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlungen beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.
Fassen die Mitgliederversammlungen keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich im Anhang zu dieser Beitragsordnung.
3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.
6.
Der Vereinsaustritt bzw. Austritt aus der Tennisabteilung ist nur zum Ende des
Geschäftsjahres
(31.12.) möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 3 Monate vorher
schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten,
verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres
Jahr.
7.
Alle Beiträge des Vereins sind auf das
Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung
lautet:
KSK Köln
Kto. Nr. 147002563
BLZ 370 502 99 oder
Volksbank Kerpen
Kto. Nr. 2400348017 BLZ 370 623 65
8. Alle Vereinsbeiträge sind zum 30.04. des Jahres fällig. Abteilungsbeitrag der Leichtathletik wird zum 15.06.fällig.
9. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus Anhang.
10. Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergibt sich durch Aushang und im Internet.
11. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Anhang:
1.
Für jede Abteilung kann eine separate Abteilungsgebühr erhoben werden.
1.
2.
Mitglieder der Tennisabteilung unterliegen der TuS und Tennissatzung.
3.
Andere Angebote des TuS bedingen der zusätzlichen Mitgliedschaft
der entsprechenden Abteilung.
Bearbeitungsgebühr
TuS 1889
TuS LA
Abteilungs-
Tennis-
Buir e.V.
Beitrag
Abteilung
Jugendliche (bis 17 Jahre)
10 €
--
Erwachsene
( ab 18 Jahre)
15 €
--
--
Jahresbeitrag
Jugendliche
(bis 14 Jahre) 32
€
20 €
Schüler/Studenten(ab 14 Jahre)
32 €
30 €
73 €
Erwachsene
(ab 18 Jahre)
60 €
40 €
164 €
Familienbeitrag (nur TuS) 120 € -- --
Inaktiv (nur Tennisabteilung)
--
--
20 €
Monatsbeitrag /
TaeBoxDo
Schüler
7 €
Erwachsene
( ab 18 Jahre )
13 €
Mahngebühr 5,00 €
1. Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
Rudolf
Bell
Klaus Mining
Kassenwartin
Schriftführerin
Ruth Schnitzler
Mechthild Bernardy