Einladung zur Jahreshauptversammlung

03.02.2019

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2019                                          

 

Liebes TuS-Mitglied, liebe Eltern,

 

zur Jahreshauptversammlung 2019 des Turn- und Sportverein 1889 Buir e.V. laden wir recht herzlich ein.

 

Ort:                               Tennisheim „Zum Schlicksacker“ (gegenüber dem Sportplatz)

 

Datum:                         Freitag, 15. März 2019

Zeit:                              19.30 Uhr

 

Tagesordnung:

  • Begrüßung
  • Totengedenken
  • Bericht des 1. Vorsitzenden
  • Berichte der Abteilungen
  • Bericht des Kassenwartes
  • Bericht der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstandes
  • Antrag auf Satzungsänderung (siehe Anlage)
  • Neuwahlen:
  • stellvertretende Vorsitzende/r
  • Kassenwart(in)
  • 1 Kassenprüfer(in)
  • Verschiedenes

 

Mit sportlichem Gruß

                                                       Der Vorstand

 

A N T R A G

 

Es wird beantragt, dass in der Satzung des TuS Buir im § 6 Absatz 3) der Satz 2 und 3 gestrichen werden sollen.

 

§ 6 Vorstand

 

1)       Der Vorstand besteht aus:

 

          - dem/der Vorsitzende/n

          - dem/der stellvertretenden Vorsitzenden

          - dem/der Kassenwart/in

          - dem/der Jugendwart/in

 

2)       Der erweiterter Vorstand besteht aus:

 

          - dem Vorstand

          - dem/der Sportwart/in

          - dem/der Schriftführer/in/Pressewart/in und

          - je einem Vertreter der Abteilungen.

 

3)       Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der/die stellvertretende Vorsitzende dann aktiv wird wenn der/die 1. Vorsitzende verhindert ist.

 

4)       Der erweiterte Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Der/die stellvertretende Vorsitzende ist immer der/die gewählte Abteilungsleiter/in der Tennisabteilung. Sollte es keine/n Abteilungsleiter/in geben muss ein/e stellv. Vorsitzende/r von der Mitgliederversammlung gewählt werden. Der/die Jugendwart/in wird durch die Jugendversammlung gewählt.

 

5)       Abwesende können gewählt werden, wenn sie ihre Bereitschaft zur Wahl des Amtes vorher schriftlich erklärt haben und die schriftliche Erklärung in der Mitgliederversammlung vorliegt. Scheidet ein Mitglied des erweiterten Vorstandes während der laufenden Amtszeit vorzeitig auf, so kann der erweiterte Vorstand für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen durch Beschluss einen Nachfolger bestimmen.

 

6)       Der erweiterte Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer erweiterter Vorstand gewählt ist.

 

7)       Der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall der/die stellvertretende Vorsitzende, beruft und leitet die Sitzung des erweiterten Vorstandes. Er/Sie ist verpflichtet, den erweiterten Vorstand einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder aber wenn dies von der Mehrheit der Vorstandsmitglieder verlangt wird.

 

8)       Der erweiterte Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder des erweiterten Vorstandes anwesend sind, wobei der/die 1. Vorsitzende oder der/die stellv. Vorsitzende anwesend sein muss. Bei Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

 

9)       Der erweiterte Vorstand kann zur Wahrnehmung bestimmter Aufgaben Ausschüsse einrichten,               die ihn bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen und beraten.

 

Begründung:

 

Der gewählte Abt.-Vorsitzende der Tennisabteilung ist dadurch gezwungen das Amt als stellvertetenden Vorsitzenden auszuüben. Dies ist nicht gewünscht.