Beitragsordnung

I. Grundlage

 

Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung sind die §  4 der Satzung in der Fassung  vom 05.03.2010.

 

II. Solidaritätsprinzip

Wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der  Mitglieder.

 

Der Verein ist daher darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

 

III. Beschlussfassung und Bekanntgabe

1. Die Mitgliederversammlung hat daher in ihrer Sitzung am 05.03.2010 die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen.

 

2. Die Beitragsordnung wird gem. § 4 der Satzung im Aushang und im Internet des  TuS 1889 Buir e. V. bekannt gemacht und tritt dann in Kraft.

 

3. Mitglieder, die nach diesem Zeitpunkt dem Verein beitreten, erhalten diese Beitragsordnung als Bestandteil der Beitrittserklärung ausgehändigt, und sie ist damit auch für diese verbindlich.

 

IV. Regelungen

1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlungen beschlossen und gilt für die Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres.

Fassen die Mitgliederversammlungen keinen neuen Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.

 

2. Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich im Anhang zu dieser Beitragsordnung.

 

3. In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der geschäftsführende Vorstand nach Anhörung der Abteilung und Prüfung der vorgelegten Nachweise.

 

4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften-und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.

 

5. Bei Vereinseintritt bis zum 31.3. des Jahres ist der volle, danach der monatlich anteilige Beitrag zu zahlen.

 

6. Der Vereinsaustritt  ist nur zum Ende des Geschäftsjahres (31.12.) möglich und muss der Geschäftsstelle spätestens 3 Monate vorher schriftlich erklärt wer- den. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr.

 

7. Alle Beiträge des Vereins sind auf eines der  Beitragskonten des Vereins zu zahlen.

Die Bankverbindungen lauten:   

 

Kreissparkasse Köln   

IBAN: DE75 3705 0299 0147 0025 63

BIC: COKSDE33  

 

oder 

 

Volksbank Rhein-Erft-Köln e.G. 

IBAN: DE82 3706 2365 2400 3480 17

BIC: GENODED1FHH

 

8. Alle Vereinsbeiträge sind zum 30.04. des Jahres fällig. A

 

9. Bei Überschreitung des Zahlungsziels werden Mahngebühren erhoben. Die Höhe ergibt sich aus dem Anhang.

 

10. Für Teilnehmer an Kursen des Vereins gelten gesonderte Gebühren, die nicht mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten sind. Die Höhe der Gebühren ergibt sich durch Aushang und im Internet.

 

11. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.

 

Anhang:

1. Für jede Abteilung kann eine separate Abteilungsgebühr erhoben werden.

2. Andere Angebote des TuS bedingen der zusätzlichen Mitgliedschaft  der entsprechenden Abteilung.